Übersichtlich: Das Glossar

An dieser Stelle sorgt die MCM Sachwertkonzepte AG & Co. KG für den richtigen Durchblick. Oft gebrauchte Fachbegriffe werden leicht verständlich erläutert.

Asset-Klasse
In einer Asset-Klasse werden Anlagenobjekte zusammengefasst, die ähnliche Merkmale hinsichtlich der rechtlichen Struktur, des Risikos, der Rendite und/oder hinsichtlich der Branchen oder Regionen aufweisen.

Asset-Allocation
Aufteilung des Kapitals auf verschiedene Asset-Klassen. Das Risiko und der Ertrag von Investitionen kann durch die Asset Allocation optimiert werden.

Agio
Ausgabeaufschlag. Bei Ausgabe der Genussrechte wird ein verlorener, nicht rückzahlbarer Ausgabeaufschlag abhängig von der Zeichnungssumme erhoben.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Die BaFin vereint die Geschäftsbereiche der ehemaligen Bundesaufsichtsämter für das Kreditwesen (Bankenaufsicht), für das Versicherungswesen (Versicherungsaufsicht) sowie für den Wertpapierhandel (Wertpapieraufsicht/Asset-Management) in sich und führt diese weiter. Die BaFin ist eine rechtsfähige, bundesunmittelbare Anstalt des öffentlichen Rechts im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

Diversifikation
Risikostreuung

Emittent
Als Emittent wird derjenige bezeichnet, der eine Beteiligung am Markt zum Verkauf anbietet. Bei der Eigenemission ist das Unternehmen, welches sich Kapital am Markt verschaffen möchte, selbst der Emittent.

Fungibilität
Maß für die Austauschbarkeit bzw. Handelbarkeit eines Wirtschaftsgutes. Die Fungibilität bei einer Geldanlage umschreibt, wie leicht man eine Form der Investition in eine andere umwandeln, also z.B. veräußern, kann.

Kapitalertragsteuer/Abgeltungsteuer
Die Kapitalertragsteuer ist keine Steuer eigener Art, sondern eine besondere Erhebungsform der auf bestimmte Kapitalerträge im Sinne von § 20 EStG – z. B. Gewinne aus Genussrechten – erhobenen Einkommensteuer. Der Kapitalertragsteuerabzug ist für Rechnung der Gläubiger der Kapitalerträge in der Regel vom Schuldner der Kapitalerträge vorzunehmen. Ab dem Veranlagungszeitraum 2009 hat die Kapitalertragsteuer Abgeltungswirkung. Damit erlangt der Steuerabzug eine erhöhte Bedeutung; er führt praktisch zu einer Veranlagung des Gläubigers der Kapitalerträge.
Korrelation
Die Korrelation ist die Wechselbeziehung zwischen zwei oder mehreren Variablen. Der Korrelationsbegriff ist von erheblicher Bedeutung bei Kapitalanlagen. Es gilt: Das Gesamtrisiko des gesamten Portfolios ist umso geringer je geringer die einzelnen Anlagen (Assets) miteinander korrelieren.

Laufzeit
Die Laufzeit der Genussrechte kennzeichnet den Zeitraum zwischen der Ausgabe und der Rückzahlung.

Leverage Effect
Unter Leverage-Effect (engl. für Hebeleffekt/Hebelwirkung) wird die Hebelwirkung der Finanzierungskosten des Fremdkapitals auf die Eigenkapitalverzinsung verstanden. Diese Hebelwirkung tritt dann ein, wenn das Fremdkapital zu günstigeren Konditionen aufgenommen werden kann als die Investition an Rendite erzielt.

Liquidität
Liquidität sind die flüssigen Zahlungsmittel, die einem Unternehmen unmittelbar zur Verfügung stehen, sowie die Fähigkeit eines Unternehmens, alle fälligen Verbindlichkeiten fristgerecht zu erfüllen.

Nachschusspflicht
Vertraglich vereinbarte Haftung des Anlegers für entstandene Verluste, deren Höhe über die vereinbarte ursprüngliche Einlagesumme hinausgeht.

Photovoltaikanlagen
Solarstromanlage; Kraftwerk, in dem mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlung in elektrische Energie umgewandelt wird.

Rangrücktritt
Vereinbarung, dass im Falle der Liquidation oder der Insolvenz des Unternehmens die Ansprüche der im Rang zurücktretenden Gläubiger erst nach Befriedigung aller Gläubiger des Unternehmens zu erfüllen sind.

Thesaurierung
Nichtausschüttung von Gewinnen. Die einbehaltenen Gewinne verbleiben im Unternehmen.

Verkaufsprospekt
Ein Verkaufsprospekt ist eine in Deutschland für das öffentliche Angebot von Vermögensanlagen vorgeschriebene Informationsgrundlage für die Anleger. Er enthält alle für die Beurteilung einer Vermögensanlage wesentlichen Faktoren. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überprüft den Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen lediglich formell auf Vollständigkeit, die inhaltliche Richtigkeit der im Prospekt gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des Prospektes durch die Bundesanstalt.

Zeichnungsfrist
Zeitraum, in dem die Zeichnung der Genussrechte möglich ist.

Zeichnung/Zeichnungserklärung
Angebot auf Erwerb eines Genussrechtes

 


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